So laufen Sondertransportkontrollen ab
Seit der 41. Novelle des Kraftfahrgesetzes im Jahr 2023 dürfen wir eigenständig Sondertransporte ausleiten und kontrollieren. Wie genau so eine Kontrolle abläuft und warum nicht jeder Platz dafür geeignet ist, erklären wir in diesem Blog.Bei Sondertransporten (kurz „Sotra“) handelt es sich um Transporte, deren Abmessungen die im Kraftfahrgesetz (KFG) definierten höchstzulässigen Abmessungen für Gewicht, Breite, Länge oder Höhe überschreiten. Für derartige Transporte ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung per Bescheid erforderlich. Welche Güter hierbei beispielsweise transportiert werden, wie Sondertransport-Anträge von der ASFINAG geprüft werden und welche Herausforderungen hierbei bestehen, erklären wir in einem anderen Blogeintrag.
Wesentlich ist in diesem Kontext, dass Sondertransporten per Bescheid zur Durchführung erforderliche Gewichts- und Höhenauflagen vorgeschrieben werden. Die Nichteinhaltung dieser Auflagen kann unmittelbare Gefährdungen der Verkehrs- und Bauwerkssicherheit zur Folge haben. Hierzu zählen einerseits insbesondere statische Überlastungen von überfahrenen Brückenobjekten aufgrund zu schwer beladener Transporte sowie andererseits auch Kollisionen mit unterfahrenen Brückenobjekten aufgrund zu hoch beladener Transporte.
In diesem Kontext wurde die ASFINAG mit der 41. KFG-Novelle dazu ermächtigt, auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz eigenständig Sondertransporte auszuleiten und zu kontrollieren – konkret wurde dies im § 123 Abs 2a KFG geregelt. Hierfür haben wir uns besonders geschulter Organe der Sondertransportkontrolle zu bedienen. Zu diesem Zweck wurden im Herbst 2023 insgesamt 37 Kolleginnen und Kollegen der Mautaufsicht (Service- und Kontrolldienst) federführend durch die Polizei zu Organen der Sondertransportkontrolle ausgebildet.
Wie eine Sondertransportkontrolle durch die ASFINAG abläuft
Mit Hilfe der Mautkontrollfahrzeuge (MKF) werden Sondertransporte durch die zuständigen Kolleginnen und Kollegen stichprobenartig an geeigneten Plätzen ausgeleitet. Wesentlich ist hierbei, dass sich nicht alle Plätze für die Kontrolle von Sondertransporten eignen – neben den vorhandenen Schleppkurven spielt dabei insbesondere auch die Längs- und Querneigung der Plätze eine maßgebliche Rolle: Verwiegungen (Gewichtskontrollen) dürfen nämlich nur an vermessenen Plätzen und anhand eines genau festgelegten Prüfverfahrens vorgenommen werden, um die Belastbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen.
Abgesehen von der Gewichtskontrolle mit Hilfe der Verwiegungen wird bei den Sondertransportkontrollen auch das Vorhandensein einer gültigen Ausnahmebewilligung und die Einhaltung der Bescheidauflagen kontrolliert. Wie oben erwähnt, spielt hier insbesondere auch die Transporthöhe eine maßgebliche Rolle – diese wird mit Hilfe einer geeichten Messlatte am höchsten Punkt des Fahrzeugs bzw. am höchsten Punkt der Ladung gemessen.
Mit Hilfe dieser Kontrollen kann sichergestellt werden, dass die Durchführung von Sondertransporten allen Sicherheits- und Erhaltungsstandards entspricht – dies gilt neben der Sicherstellung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden insbesondere auch für die Gewährleistung der Bauwerkssicherheit.
Die Verwiegung an sich wird mit Hilfe von sogenannten Radlastwaagen durchgeführt. Dabei wird das Gewicht jeder einzelnen Fahrzeugachse Schritt für Schritt gemessen und mittels Software dokumentiert. Um die Achslasten dabei nicht künstlich zu verfälschen, müssen die anderen Fahrzeugachsen mit Hilfe von Ausgleichsmatten an die Höhe der Radlastwaagen angeglichen werden. Auf vielen Kontrollplätzen wurden daher mittlerweile Einfräsungen in der Fahrbahndecke vorgenommen, um die Radlastwaagen ebenerdig versenken zu können (die Ausgleichsmatten sind dann nicht mehr erforderlich). Zwar gibt es auf vielen Kontrollplätzen auch Brückenwaagen für normale Schwerverkehrskontrollen – die meisten Sondertransporte sind jedoch zu lang oder zu schwer für derartige Waagen.