Bei Sondertransporten (kurz „Sotra“) handelt es sich um Transporte, deren Abmessungen die im Kraftfahrgesetz (KFG) definierten höchstzulässigen Abmessungen für Gewicht, Breite, Länge oder Höhe überschreiten. Für derartige Transporte ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung per Bescheid erforderlich.

Als Betreiber und Erhalter des hochrangigen Straßennetzes geben wir zu jedem Sondertransport-Antrag, welcher unser Streckennetz betrifft, eine Stellungnahme im Zuge des behördlichen Bewilligungsverfahrens ab. Die letztendliche Ausstellung des Bescheids obliegt dabei dem zuständigen Landeshauptmann bzw. der zuständigen Landeshauptfrau.

Prinzipiell werden verschiedenste Arten von Gütern mittels Sondertransport transportiert. Die Bandbreite umfasst dabei beispielsweise Baumaschinen (z.B. Bagger, Radlader, Mobilkräne), land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Rübenernter), diverse Arten von Bahngarnituren (z.B. Straßenbahnen), verschiedenste Arten von Industrie- und Anlagenteilen, bis hin zu Infrastrukturkomponenten (z.B. Brückenteile, Transformatoren, Windkraft-Komponenten).

Wie erkennt man einen Sondertransport auf der Straße?

Die meisten Sondertransporte sind anhand ihrer enormen Abmessungen bereits auf den ersten Blick erkennbar – so sind beispielweise bei Windkraft-Transporten mittlerweile Transportlängen von bis zu ca. 92 Metern erreicht. Größere Transporte werden außerdem von Begleitfahrzeugen mit der Aufschrift „Sondertransport“ abgesichert. Zusätzlich gibt es einige weitere Merkmale, anhand deren sich Sondertransporte relativ einfach erkennen lassen: dies wären beispielweise mindestens zwei gelbrote Warnleuchten am Transport, schraffierte (rot-weiße) Warntafeln bei überbreiten Transporten, die Aufschrift „Sondertransport“ oder „Convoi Exceptionnel“ (oftmals der Fall), die Fahrweise (z.B. mittig zwischen zwei Fahrstreifen, um die vorgeschriebenen Gewichtsauflagen einzuhalten) oder die verwendeten Fahrzeugtypen (z.B. Tiefbett-Auflieger, teleskopierbare Auflieger, Schräglader, Kesselbrücken, Rohradapter, Schwerlastmodule uvm.).

Gefahrgut-Transporte (welche sich durch eine orange Gefahrentafel erkennen lassen) sind hingegen unabhängig von Sondertransporten zu sehen.

Welche Aufgaben erfüllt die ASFINAG in Bezug auf Sondertransporte?

Abgesehen von der Detailprüfung von Sondertransport-Anträgen und der dementsprechenden Abgabe von Stellungnahmen an die zuständigen Landesbehörden (dazu später mehr), hat die ASFINAG in Bezug auf Sondertransporte noch umfassende weitere Aufgaben.

Eine wesentliche Herausforderung stellt in diesem Kontext beispielsweise die Baustellenplanung dar: Während das Streckennetz laufend instand gehalten werden muss, versuchen wir gleichzeitig, der Wirtschaft die notwendigen Möglichkeiten zur Durchführung von Sondertransporten durch Österreich zu bieten. Dies geht bei manchen Baustellen so weit, dass überbreite Sondertransporte nur unter kurzzeitiger Totalsperre der Autobahn über die Gegenfahrbahn durch den Baustellenbereich geschleust werden können. 

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Dies ist beispielsweise aktuell bei der laufenden Generalsanierung im Bereich Klagenfurt West auf der A 2 Süd Autobahn der Fall: Überbreite Sondertransporte in Fahrtrichtung Wien werden hier zweimal wöchentlich beim hierfür eigens gesperrten Parkplatz Karawankenblick/Süd gesammelt und dann gebündelt unter Tunnelrotschaltung und unter Aufsicht der ASFINAG über die Gegenfahrbahn durch den Baustellenbereich geschleust.

Weitere Aufgaben der ASFINAG in Bezug auf Sondertransporte umfassen beispielsweise die Durchführung geringfügiger Umbaumaßnahmen bzw. Demontagen, die Vornahme der notwendigen Tunnelschaltungen und die Durchführung des Ereignismanagements durch die zuständigen Verkehrsmanagementzentralen sowie seit kurzem auch die eigenständige Durchführung von Sondertransport-Kontrollen. Mit der 41. Kraftfahrgesetz-Novelle wurde die ASFINAG dazu ermächtigt, eigenständig Sondertransporte auszuleiten und zu kontrollieren.

Wie die Detailprüfung eines Sondertransport-Antrags bei der ASFINAG abläuft

Für die Durchführung eines Sondertransports in Österreich muss zunächst einmal ein Antrag beim Amt der zuständigen Landesregierung eingebracht werden. Dies erfolgt zentral über das E-Government-Portal für Sondertransporte der Republik Österreich. Die ASFINAG (sowie auch andere betroffene Straßenerhalter) werden dann von der zuständigen Landesbehörde um Stellungnahme zum jeweiligen Transportantrag ersucht. Das Behördenverfahren folgt dabei dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG). Auf Basis aller erhaltenen Stellungnahmen wird letztendlich der Bewilligungsbescheid vom zuständigen Landeshauptmann bzw. der zuständigen Landeshauptfrau ausgestellt.

Die Prüfung der einzelnen Transportanträge erfolgt bei der ASFINAG mit Hilfe einer eigens entwickelten Software. Hierbei werden zunächst einmal die beantragte Fahrtroute und die Transportdaten auf Plausibilität geprüft. Mit Hilfe eines Routingmoduls erfolgt dann ein softwaregestützter Abgleich mit sämtlichen überfahrenen und unterfahrenen Brückenobjekten.

Für die überfahrenen Brückenobjekte wird hierbei eine statische Berechnung durchgeführt. Abhängig vom Baujahr und der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen, ist jedes Brückenobjekt für eine bestimmte höchstzulässige Normlast ausgelegt, welche auch im Falle eines überschweren Sondertransports nicht überschritten werden darf – dies wird durch die Vorschreibung von Gewichtsauflagen (z.B. Befahrung von Brückenobjekten mit reduzierter Fahrgeschwindigkeit) sichergestellt.

Bei den unterfahrenen Brückenobjekten wird hingegen ein Abgleich zwischen der Transporthöhe und den vorhandenen Bauwerkshöhen (Lichtraumprofilen) vorgenommen. Durch die Vorschreibung von Höhenauflagen (z.B. Unterfahrung eines Brückenobjekts ausschließlich am rechten oder linken Fahrbahnrand) wird sichergestellt, dass der jeweilige Transport reibungslos durchgeführt werden kann.

Zusätzlich werden alle Transporte mit den baustellenbedingten Einschränkungen abgeglichen. Die meisten Baustellen auf unserem Streckennetz gehen mit Breiten- oder Gewichtsbeschränkungen einher, welche für größere Sondertransporte zum Problem werden können – hierfür sind dann dementsprechende Vorschreibungen und Sonderregelungen erforderlich (siehe Beispielvideo oben).

Des weiteren werden Sondertransporten abhängig von deren Abmessungen und den erwarteten Verkehrsbehinderungen bestimmte Sperrzeiten vorgeschrieben, zu welchen diese nicht durchgeführt werden dürfen (beispielsweise während der Stoßzeiten sowie bei Hotspots des Verkehrsaufkommens in den Ferien oder bei Großveranstaltungen). Größere Sondertransporte dürfen im Regelfall ausschließlich in den Nachtstunden durchgeführt werden.

Was es hinsichtlich der Durchführung von Sondertransporten zu beachten gibt

Im Zuge der Durchführung von größeren Sondertransporten kann es immer wieder zu kurzzeitigen Einschränkungen der Streckenverfügbarkeit kommen. Seitens ASFINAG wird hierbei allerdings versucht, die Behinderungen für die anderen Verkehrsteilnehmenden stets so gering wie möglich zu halten. So kann es allerdings beispielsweise durchaus einmal vorkommen, dass einzelne Rampen bei Anschlussstellen für Demontagearbeiten vorübergehend gesperrt werden müssen – so geschehen beispielsweise beim Transport der neuen U-Bahn für die Stadt London über die A 22 Donauufer Autobahn: Aufgrund der Transportlänge mussten die Betonleitwände im Knoten Nordbrücke für die Durchfahrt temporär entfernt werden.

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Größere Sondertransporte werden dabei durch Begleitfahrzeuge abgesichert. Hierbei unterscheidet man zwischen Eigenbegleitung und vereidigten Organen der Straßenaufsicht – letztere sind mit weitreichenderen Kompetenzen ausgestattet (z.B. Anordnung von Überholverboten) und sind beispielsweise in bestimmten Fällen auch befugt, Blaulicht zu verwenden. 

Immer wieder sieht man auf der Strecke Sondertransporte, welche eine vermeintlich eigenartige Fahrweise an den Tag legen – beispielsweise mittig zwischen den Fahrstreifen oder sehr langsam fahrend. Dies ist im Regelfall den notwendigen Gewichts- und Höhenauflagen geschuldet, damit der Transport unter Einhaltung aller Sicherheits- und Erhaltungsstandards durchgeführt werden kann – bei sehr schweren Transporten kann es jedoch auch vorkommen, dass der Transport trotz stark motorisierter Zugmaschinen einfach technisch nicht schneller fahren kann.

Insgesamt stellen Sondertransporte nicht nur für uns als Straßenerhalter, sondern für alle Beteiligten und VerkehrsteilnehmerInnen eine Herausforderung dar. Gleichzeitig sind diese Transporte jedoch auch eine maßgebliche Notwendigkeit für die Wirtschaft, für die Industrie und für eine funktionierende Infrastruktur.

Julian Pöll
Julian Pöll

Experte Sondertransportkoordination

Julian Pöll ist seit 2018 in der ASFINAG Service GmbH für den Themenbereich Sondertransporte verantwortlich. Hierzu zählen u.a. die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens, die Entwicklung der erforderlichen Software-Produkte, die Weiterentwicklung der strategischen Rahmenbedingungen sowie das Stakeholder-Management.