Das Wichtigste zuerst

Allem voran die Grenzwerte. So laut darf es sein:

  • 60 Dezibel (dB), das ist so viel wie ein Rasenmäher in 10 Meter Entfernung, dürfen in einer Art durchschnittlichen Betrachtung über den gesamten Tag-Abend-Nachtzeitraum erreicht werden
  • 50 Dezibel (dB), das ist so viel wie ein Fernseher bei Zimmerlautstärke, dürfen in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr nicht überschritten werden

Generell sind Lärmschutzmaßnahmen gesetzlich geregelt. Bauen wir eine völlig neue Strecke, dann resultieren die Maßnahmen die wir zum Schutz vor Straßenlärm setzen auf den Auflagen aus dem Umweltverträglichkeitsprüfungsprüfungs-Verfahren (UVP). Übrigens entfallen fast ein Drittel der Kosten für Neubauten auf Lärmschutz und Umweltschutz.

Rüsten wir bereits bestehende Autobahnen und Schnellstraßen mit Lärmschutz auf, dann gelten die Regelungen aus der „Dienstanweisung Lärmschutz“ (DA) des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Nach dieser DA gibt es zwei Arten von Lärmschutz: „aktiven“ Lärmschutz – Wände, Dämme oder Wälle und „passiven“ Lärmschutz – Lärmschutztüren und -fenster.

So ist immer sichergestellt, dass kein Wildwuchs passiert und dass auch beim nachträglichen Bau von Lärmschutz in ganz Österreich die gleichen Maßstäbe angesetzt werden.

Diese DA Lärmschutz wurde übrigens erst vor kurzem so überarbeitet, dass wir jetzt noch mehr Menschen als früher schützen können.

Das wurde zum Schutz von Anrainerinnen und Anrainer verbessert

  • Erhöhung des Wirtschaftlichkeitsfaktors: Eine Mindestwirkung der Lärmschutzmaßnahme im Verhältnis zu den Kosten ist Voraussetzung und zentrale Vorgabe der Dienstanweisung, um eine Lärmschutzmaßnahme errichten zu können. Gemäß neuer Dienstanweisung dürfen die Kosten von Lärmschutzwänden das Fünffache der Kosten alternativ einzubauender Lärmschutzfenster nicht überschreiten.  Durch eine Anpassung des Wirtschaftlichkeits­verhältnisses werden umfassendere Lärmschutzmaßnahme möglich und zusätzliche Projekte kommen zur Umsetzung, weil die Kosten gänzlich von der ASFINAG übernommen werden oder der Anteil der Mitfinanzierung für die Gemeinden zumindest reduziert wird. Seit 2011 war dieses Verhältnis mit dem Faktor Drei begrenzt.
  • Berücksichtigung von Wohngebäuden in der Pegelkategorie 45 dB bis 50 dB in der Nacht: Entsprechend der WHO-Leitlinie werden bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung auch Wohngebäude in der Pegelkategorie 45 dB bis 50 dB im Nachtzeitraum berücksichtigt, das bedeutet, dass die betroffenen Wohngebäude mit einem Kostenfaktor in die Wirtschaftlichkeitsberechnung eingehen.
  • Lärmmindernden Fahrbahndecken: Der Einbau von lärmarmen Fahrbahndecken war bei zahlreichen Projekten bereits gelebte Praxis. Zur Verringerung der Lärmemissionen ist dieser Einbau nun im Rahmen der lärmtechnischen Untersuchung jedenfalls zu prüfen.
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen: Die Zweckmäßigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung zur Verringerung der Emissionen ist zu prüfen, sofern die Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Wandhöhe über 5,5 m ermöglicht.

Wer zahlt was beim Lärmschutz?

Die ASFINAG, trägt die Kosten für Lärmschutzwände nur dann alleine, wenn diese das Fünffache möglicher „passiver Lärmschutzmaßnahmen“ – also beispielsweise Lärmschutzfenster – nicht übersteigen. Übersteigen die Kosten das Fünffache, dann muss diese Kostendifferenz von Dritten übernommen werden. Also beispielsweise von einer Gemeinde, einer Firma oder einem edlen Spender. Mit der Änderung der Dienstanweisung trägt die ASFINAG nun einen höheren Kostenanteil. 

Auf welchen Autobahn- oder Schnellstraßen-Abschnitten ist es wie laut?

Diese Infos beinhaltet der ASFINAG Lärmkataster, den wir 2022 erstellt haben. Darin finden sich sehr detailliert und vor allem aufgrund einer österreichweit gleichlautenden Berechnungen, die Schallbelastungen entlang aller Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Dargestellt wird hier aber nur präzise jene Schallbelastung, die von ASFINAG Strecken ausgeht. Also alles was eventuell dazu kommt, wie Bahn oder Landesstraßen wird nicht dargestellt. Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastung in 1,5 Meter Höhe und 4,0 Meter über Grund dar und geben somit die Lärmbelastung realitätsnah wieder. Dieser Lärmkataster ist übrigens hier öffentlich zugänglich.

So läuft eine Lärmuntersuchung ab

Der erste Schritt, den wir einleiten ist eine „Generelle Lärmuntersuchung“. Die wird dann gemacht, wenn aus dem Lärmkataster erkennbar ist, dass bei mehreren Wohnobjekten Grenzwerte überschritten werden. Wir schauen uns zunächst an, wie viele Wohngebäude zu schützen sind und welche möglichen Varianten es gibt. Wir erinnern uns: wir haben „aktive“ und „passive“ Lärmschutzmaßnahmen zur Auswahl. Natürlich prüfen wir auch die Finanzierung und ob wir Dritte dafür brauchen oder nicht. Haben wir alle diese Infos zusammen, stellen wir diese ersten Fakten immer den Gemeinden vor. Sind alle Eckdaten klar und vor allem, ist die Finanzierung geklärt, starten wir mit Stufe zwei: Der „Detaillärm-Untersuchung“. Dass bedeutet, wir machen für wirklich jedes einzelne zu schützende Gebäude eine sehr detaillierte Untersuchung.

 

❗ Aber Achtung: Nicht immer ist eine Lärmschutzwand technisch machbar, oder sind mit einer wirtschaftlich sinnvollen Maßnahme alle Wohnobjekte unter den Grenzwert schützbar. Ist das nicht der Fall, kommen unsere „passiven“ Lärmschutzmaßnahmen zum Tragen. Sprich, der Einbau von Lärmschutzfenstern oder –türen. Dafür gibt es finanzielle Förderungen. Mehr Details dazu finden sich hier auf unserer Webseite. ❗

Jetzt geht’s an das Berechnen der Lärmbelastung

Ja es stimmt, die Lärmbelastung wird errechnet, nicht nur gemessen. Der Grund dafür sind die vielen „Nebengeräusche“ wie Windrichtung und Wetterlage – aber dazu kommen wir noch. Also zurück zur Berechnung der Lärmbelastung.

Die wichtigste Basis dafür ist das aktuelle Verkehrsaufkommen und natürlich auch die prognostizierten Verkehrszahlen – weil der Lärmschutz soll ja nachhaltig wirken. Ein spezielles EDV-Programm wird für die Berechnung eingesetzt und nimmt dafür die sechs stärksten Verkehrsmonate. Folgende drei Modelle werden errechnet:

  • Die aktuelle Lärmbelastung im derzeitigen Zustand vor Ort (ohne oder mit bereits vorhandenen Schutzmaßnahmen)
  • Die zukünftige Lärmbelastung im derzeitigen Zustand vor Ort (ohne oder mit bereits vorhandenen Schutzmaßnahmen)
  • Die zukünftige Lärmbelastung mit Schutzmaßnahmen

 

     

Nun kommen wir darauf zurück, warum wir nicht mit einem Schallmessgerät an der Strecke die Lärmbelastung messen und anhand dieser Ergebnisse den Lärmschutz planen. Der Grund ist unter anderem, dass die Schallausbreitung wie bereits erwähnt, stark vom Wetter abhängig ist. Das Rechenprogramm wird mit allen wichtigen Daten des entsprechenden Autobahn-/Schnellstraßenabschnitt „gefüttert“ und bezieht daher auf Knopfdruck auch beispielsweise Windstärken und -richtungen in die Berechnung mit ein.

Damit eine Lärmschutzwand aber letztendlich die optimale Wirkung erzielt, ist zusätzlich zur Höhe auch die Länge der Wand ausschlaggebend. Faustregel: Den Abstand des Hauses zur Autobahn, drei Mal links und drei Mal rechts dazurechnen. Ein Beispiel: liegt ein Haus 80 Meter von der Autobahn entfernt, so ist eine Lärmschutzwand nur dann wirkungsvoll, wenn die Gesamtlänge der Wand 480 Meter beträgt – 3x80 Meter links des Hauses, 3x80 Meter rechts des Hauses. Wichtig, die Lärmbelastung nimmt ab, je weiter ein Wohnhaus von der Autobahn entfernt ist.

Übrigens eines noch: Nach der Fertigstellung des Lärmschutzes nimmt die ASFINAG genaue Messungen vor, um die umfassende Wirkung zu überprüfen.

 

Wind     Labile Wetterlage

Stabile Wetterlage

Schalltechnische Grundlagen

  • 1 Dezibel mehr Lärm = kaum merkbar
  • 3 Dezibel mehr Lärm = doppelter Verkehr, deutlich merkbar
  • 10 Dezibel mehr Lärm = doppelt so laut

Lärmschutz im ASFINAG Netz

Aktuell gibt es auf den mehr als 2.300 Autobahn- und Schnellstraßen-Kilometern knapp fünf Quadratkilometer Lärmschutzwände. Das entspricht in etwa einer Länge von 1.400 Kilometern. Allein von 2016 bis 2021 haben wir mehr als 250 Millionen Euro für Lärmschutz investiert. In den kommenden Jahren sollen die Investitionen in den Lärmschutz auf Grundlage der neuen Regelungen der Dienstanweisung nochmals deutlich erhöht werden.

In Sachen Lärmschutz nehmen wir europaweit eine Vorreiterrolle ein und versuchen die an einer Autobahn wohnende Bevölkerung so gut es möglich ist, zu schützen. Mit den neuen Rahmenbedingungen erreichen wir das künftig noch besser.

Der Fakten-Check

❓ Stimmt das?
Entlang der Autobahnen werden immer mehr Bäume und Sträucher weggeschnitten. Dadurch wird es ja automatisch lauter.

✔ Wahr ist vielmehr …
Einzelne Bäume, Baumreihen oder Hecken haben praktisch keinerlei Schutzfunktion.

 

❓ Stimmt das?
Würden die Autos auf der Autobahn 100 statt 130 oder sogar 140 km/h fahren, wäre es viel leiser.

✔ Wahr ist vielmehr …
Theoretisch würde eine Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit für  Pkw von 130/140 km/h auf 100 km/h – abhängig vom jeweiligen Lkw-Aufkommen – eine Lärmminderung von ca. 1 bis 1,5 Dezibel bewirken. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Mehrheit der Fahrzeuglenkerinnen und –Lenker bei erlaubten 130 km/h mit rund 125 km/h unterwegs sind. Bei erlaubten 100 km/h dagegen ist die Mehrheit mit rund 113 km/h unterwegs. Durch diesen sehr geringen Geschwindigkeitsunterschied beträgt die tatsächliche Lärmreduktion lediglich etwas 0,5 Dezibel, und befindet sich somit in einem kaum wahrnehmbaren Bereich.

❓ Stimmt das?
In Deutschland oder Italien gibt’s nicht so viele Lärmschutzwände. Wenn man durch diese Länder fährt sieht man die Landschaft, in Österreich nur noch Lärmschutzwände.

✔ Wahr ist vielmehr …
Andere Länder, andere Grenzwerte beim Lärmschutz. Aber auch in diesen Ländern wird sehr eifrig an Lärmschutzwänden gebaut. Dort ist im Gegensatz zu uns, der Nachholbedarf viel größer. Nehmen wir München, da entstehen gerade gewaltige neue Lärmschutzwände. Wer mit offenen Augen durch andere Länder fährt wird sehr wohl feststellen, dass es auch dort massiven Lärmschutz an Autobahnen gibt. Manchmal ist aber die Wahrnehmung – vor allem bei Urlaubsfahrten – ein bekanntlich andere.

 

❓ Stimmt das?
Beim Lärmschutz können es sich die finanziell gut gestellten richten. Wer lange und laut genug schreit, bekommt mehr Schutz vor dem Lärm der Autobahnen und Schnellstraßen. Die ASFINAG baut ja nur deshalb so hohe Wände, weil irgendwer daran verdient.

✔ Wahr ist vielmehr …
Der Lärmschutz in Österreich ist überall gleich. Es gibt eine gesetzliche Bestimmung die regelt, wo und wie hoch Lärmschutzwände errichtet werden – egal, wer dahinter wohnt. Die Rahmenbedingungen für Lärmschutz stehen in der „Dienstanweisung Lärmschutz“ des Verkehrsministeriums. Natürlich verdient jemand an der Errichtung von Lärmschutzwänden – die Firmen, die solche Produkte anbieten und sie letztendlich aufstellen. Wir verdienen nicht an Lärmschutzwänden, wir bezahlen sie. Manchmal beteiligen sich Dritte an der Finanzierung. Ein Beispiel: Alleine in den vergangenen sechs Jahren haben wir mehr als 140 Millionen Euro investiert um Anrainer:innen in ganz Österreich zu schützen.

Sie haben konkrete Fragen?

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an laermschutz@asfinag.at

 

Katharina Spiegl
Katharina Spiegl

Koordinatorin Lärmschutz in der ASFINAG Bau Management GmbH

Seit 2007 bei der ASFINAG ist sie nun seit 2022 für die Koordination der Themen und Anfragen zum Lärmschutz zuständig.