Straßen sind „Lebensadern“ der Gesellschaft

Die Gründe für den Ausbau unseres hochrangigen Streckennetzes sind vielseitig: Die Gemeinden und Bezirke vom Durchzugsverkehr zu entlasten, die Anbindungen an das bestehende Netz zu verbessern oder auch den jeweiligen Wirtschaftsstandort zu stärken. Weil Unternehmen siedeln sich nun einmal nur dort an, wo sie gut erreichbar sind.

Am Anfang steht die „Strategische Prüfung Verkehr“

Bevor überhaupt über neue Strecken nachgedacht wird, braucht es schon lange Beobachtungen der Verkehrs- und regionalen Entwicklungen. Erste Pläne zu neuen Strecken kommen dann meistens aus den Bundesländern, aber auch direkt von uns. Jede Idee, die laut angesprochen und als sinnvoll erachtet wird, muss als ersten Schritt die gesetzlich vorgeschriebene „Strategische Prüfung Verkehr“ (SP-V) durchlaufen. Das gilt übrigens auch im Schienen- oder Wasserstraßen-Netz.

Bei dieser SP-V werden alle Auswirkungen einer neuen Verbindung geprüft. Zwei zentrale Ziele werden damit verfolgt: die Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt und der Check, dass es keine bessere Alternative durch andere Verkehrsträger wie beispielsweise Öffis gibt. Diese Prüfungen sind dermaßen umfangreich, dass sie einige Jahre dauern können. Aktuellstes Beispiel: die „Strategische Prüfung Verkehr“ für die Europaspange im Waldviertel. Dafür wird die Prüfdauer vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) auf etwa zwei Jahre geschätzt.
Geht die SP-V dann zu Gunsten einer neuen Autobahn oder Schnellstraße aus, wird die neue Strecke in das Bundesstraßengesetz (BStG) aufgenommen. Mit diesem Eintrag ins Gesetz erhalten wir, die ASFINAG, den Auftrag, die Planungen zu starten.

Das Vorprojekt – das Ministerium trifft eine Entscheidung

Die erste Frage, die es zu beantworten gilt, ist: Wo wird die neue Strecke verlaufen? Um das zu klären, arbeiten wir gemeinsam mit Verkehrsplanern mehrere Trassen-Varianten aus. Je nach Projektgebiet und den speziellen Herausforderungen brauchen wir dazu mindestens ein Jahr. Allein schon um die entsprechenden Grundlagen für die Beurteilung der Varianten zu erarbeiten. Bereits für das Vorprojekt werden Tiere und Pflanzen erfasst, der Untergrund erkundet, Siedlungs- und Entwicklungspläne der Gemeinden eruiert, die Bestandslärmsituation erhoben und vieles mehr. Das ist notwendig, um diese vielen Möglichkeiten einander gegenüber stellen zu können, und die beste Variante für die neue Strecken-Trasse auszuwählen. Diese Entscheidung trifft übrigens das bmvit auf Basis unserer Empfehlung. Und es ist natürlich immer jene Variante, die die Bedürfnisse der Region, alle gesetzlichen Vorgaben und auch die wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen erfüllt. 

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – das Maß aller Dinge

Nach dem Vorprojekt und der Auswahl einer der vielen möglichen Varianten geht es mit der UVP quasi in die Detailplanung. Dabei achten wir auf alle möglichen Auswirkungen auf die Umwelt, und gehen nach dem Motto „Vermeiden ist besser als ausgleichen“. Ein Beispiel: Statt hohe Lärmschutzwände zu bauen, schauen wir, ob wir die neue Autobahn „tiefer“ legen können. Die Dämme links und rechts wären dann der natürliche Lärmschutz. Wir müssten also keine zusätzlichen Lärmschutzwände mehr bauen. Zusammengefasst: Für die UVP schauen wir uns alles rund um den Bau und den zukünftigen Betrieb der Autobahn akribisch bis ins letzte Detail an und planen entsprechend:

  • Wohin mit den Abwässern?
  • Wie werden die vorher gereinigt?
  • Wo sind Rodungen notwendig?
  • Wie viel wird wieder aufgeforstet?
  • Wo müssen ausgleichende Bepflanzungen gesetzt werden?
  • Welche Tiere müssen wie geschützt werden
  • und, und, und.

Eines ist uns dabei besonders wichtig: Noch während der laufenden Detailplanung zur UVP machen wir Ausstellungen und halten die Menschen mit Info-Foldern auf dem Laufenden. Weil: Mit dem Reden kommen die Leute zusammen.

Haben wir alle Analysen und Planungen abgeschlossen, reichen wir diese umfassenden Unterlagen beim bmvit ein. Übrigens, speziell bei großen Neubauten belaufen sich die ausgearbeiteten Einreichunterlagen für eine UVP-Prüfung auf tausende Seiten und füllen Ordner mit einer Länge von mehreren Metern. Externe Sachverständige schauen sich dann alles noch einmal sehr genau an. Kommen sie zum Schluss, das Projekt ist ohne jeden Zweifel umweltverträglich, sprich niemand und nichts kommt dadurch zu Schaden, werden die Projektunterlagen in den Gemeindeämtern aufgelegt. Jede interessierte und betroffene Person kann dort eine Stellungnahme zu unserem Vorhaben abgeben. Danach gibt’s dann noch die mündliche Verhandlung, und im Anschluss kann das bmvit einen Bescheid über die positive UVP ausstellen. Ja und dann, starten wir mit dem Bau – theoretisch …

Jeder Einspruch kostet Zeit

Denn: JEDER ausgestellte Bescheid zu einer positiven Umweltverträglichkeits-Prüfung kann beeinsprucht werden. Und zwar von betroffenen Anrainerinnen und Anrainern genauso wie von Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen. Und dieser Gang durch sämtliche Instanzen kann mehrere Monate oder sogar Jahre dauern.

Wir haben die Pflicht auf jede Stellungnahme die von Projektgegnerinnen und Projektgegner eingebracht wird, angemessen zu reagieren. Das reicht bis hin zur völligen Überarbeitung von Unterlagen, die schon einige tausend Seiten umfassen. Wichtige Verbindungen zur Entlastung der Menschen können sich so um viele Jahre verzögern. Deshalb sind Neuerungen und Verbesserungen von Verfahrensregeln letztendlich nicht für uns, sondern für alle Betroffenen wichtig.

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Nach dem rechtskräftigen UVP-Bescheid müssen, das ist gesetzlich so geregelt, noch nachgelagerte sogenannte Materienrechtsverfahren wie Wasser- und Naturschutz abgewickelt werden – vor allem das Naturschutzverfahren. Und auch diese Bescheide können wieder beeinsprucht werden.

Vom Reißbrett/Papier bis zur fertigen Autobahn gilt es viele Herausforderungen zu meistern. Wir vom Planungsteam sind überzeugt davon, dass es uns immer wieder sehr gut gelingt, das individuelle Mobilitätsbedürfnis und den Schutz der Menschen und der Umwelt zu vereinen. Dafür setzen wir unser ganzes Know-how und unser langjähriges Wissen ein. Autobahn- und Schnellstraßen zu planen ist keine Fließbandarbeit. Jede neue Strecke ist ein Einzelstück mit seinen eigenen, individuellen Anforderungen und Herausforderungen. Gut Ding braucht eben manchmal Weile …

Reingard Vogel
Reingard Vogel

Gruppenleiterin Planungsabteilung im Osten

Reingard Vogel ist seit 2006 bei der ASFINAG BMG in der Planungsabteilung. Nach dem Anfang als Technikerin hat sie bald die Projektleitung für Neubau- und später auch Bestandsprojekte übernommen (wie zum Beispiel S 3 Weinviertler Schnellstraße, Neubau Hollabrunn – Guntersdorf) und ist heute Gruppenleiterin für den Osten Österreichs in der Planungsabteilung.